Logos für Zuwendungsempfangende des MAGS
Embleme und Logos
Zuwendungsempfänger/Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union zu verwenden. Sofern weitere Embleme/Logos verwendet werden, sind alle Embleme/Logos gleichberechtigt hinsichtlich Größe und Anordnung anzubringen.
Zuwendungsempfänger veröffentlichen die Embleme und Logos zusammen mit der Standard-Formulierung „Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds“. Die Zuwendungsempfänger sind je nach Zuwendungsbescheid gehalten, entweder Logos mit dem Fördergeber „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen“ oder dem – sofern andere oder mehrere Ministerien beteiligt sind – Fördergeber „Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ zu verwenden.
Wichtiger Hinweis zum Herunterladen der folgenden Dateien:
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Logokombination des EU-, ESF in NRW und MAGS-Logos, nebeneinander, 4farbig (CMYK), mit Förderhinweis
Logokombination des EU-, ESF in NRW und MAGS-Logos, nebeneinander, Graustufen, mit Förderhinweis
Logokombination des EU-, ESF in NRW und MAGS-Logos, nebeneinander, 4farbig (CMYK)
Logokombination des EU-, ESF in NRW und MAGS-Logos, nebeneinander, Graustufen
MAGS-Logo 4farbig (CMYK)
MAGS Logo Graustufen
Logo der Europäischen Union/Europäischer Sozialfonds
(gelbe Sterne auf blauem Hintergrund)
Logo der Europäischen Union/Europäischer Sozialfonds
(schwarze Sterne auf weißem Hintergrund)
Logo „ESF in Nordrhein-Westfalen“, mit Zusatz „In Menschen investieren“, 4farbig (CMYK)
Logo „ESF in Nordrhein-Westfalen“, mit Zusatz „In Menschen investieren“, Graustufen