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Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Ein Mann sitzt am Computertisch

Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Coronavirus Pandemie hatte ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Der kontinuierliche Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der letzten Jahre wurde gebremst. Die Zahl der Arbeitslosen stieg deutlich an. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales startete daher 2021 mit REACT Mitteln der Europäischen Union unterschiedliche Projektvorhaben, um die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzumildern. Ziel war es, eine nachhaltige Erholung auf dem Arbeitsmarkt anzustoßen.

Die COVID-19-Pandemie hatte den Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen hart getroffen. Mit dem Programm REACT- EU hat die Europäische Union eine Aufbauhilfe aufgelegt, mit der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid19-Pandemie abgefedert werden sollen. REACT- EU steht für Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas).

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Nordrhein-Westfalen lag im September 2021 bei 330.398 Personen, das waren 36 Prozent mehr als im Vergleichsmonat vor der Pandemie im September 2019. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zeigt erste Erholungstendenzen, lag aber noch deutlich unter der Zahl vor der Pandemie. Es waren daher dringend weitere Impulse notwendig, die Wirtschaft dabei zu unterstützen, die Folgen der Pandemie zu bewältigen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte drei ESF-Aufrufe veröffentlicht, die einen Schwerpunkt auf die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt legte. Mit dem Wettbewerb „Ideenwettbewerb gegen Langzeitarbeitslosigkeit“, der „Kooperativen Beschäftigung“ und der „aufsuchenden Stabilisierungsberatung“ wurde ein Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Pandemie geleistet.

Die drei Aufrufe legten einen Schwerpunkt auf die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, die von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen waren. Ziel war ist es möglichst vielen Arbeitslosen die Perspektiven auf einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und einen substanziellen Beitrag zur Erholung der Wirtschaft zu leisten.

Ideenwettbewerb gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Digitalisierung und Klimaschutz stellen die Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig sind es aber auch die Branchen und Arbeitsbereiche, in denen perspektivisch immer mehr Menschen eine Beschäftigung finden können. Mit einem Wettbewerb wurden deshalb gute Ideen und engagierte Menschen gesucht, die ein neues Geschäftsfeldes mit einem Bezug zur digitalen oder nachhaltigen Erholung der Wirtschaft aufbauen und dabei nachhaltige Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose schaffen. Ziel war die sozialversicherungspflichtige Einstellung mindestens einer langzeitarbeitslosen Person. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie für den Aufbau eines neuen Geschäftsfeldes sowie die Einstellung und Einarbeitung eines langzeitarbeitslosen Menschen fördert das Ministerium mit maximal 50.000 Euro.

Das MAGS hat 37 unterschiedliche Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Projetlaufzeiten endeten zum 31.03.2023.

„Kooperativen Beschäftigung“

Mit dem Teilhabechancengesetz sind neue Fördermöglichkeiten für ehemalige Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis 100 % in der Anfangszeit und einer langfristigen Fördermöglichkeit von bis zu fünf Jahren, werden Arbeitgeber bei der Einstellung einer langzeitarbeitslosen Person unterstützt. Mit der „Kooperativen Beschäftigung (KoBe)“ wurde die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen flankiert. Gefördert wurden Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft. Damit sollt auch für besonders arbeitsmarktferne Arbeitslose, die im Rahmen einer Beschäftigung nach § 16i SGB II gefördert werden, die Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung verbessert werden. Dazu förderte das Land bei ausgewählten Trägern die Stellen einer Netzwerkoordination, zur Entwicklung der Verbünde aus Unternehmen, Trägern und Jobcentern, und eines Betriebcoaches, um eine fachliche Anleitung bei der täglichen Arbeit im Betrieb sicherzustellen und eine Qualifizierung der Beschäftigten am Arbeitsplatz („trainig-on-the-job“) zu ermöglichen. Gefördert wurden 18 Projekte in besonders von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen.

Die Projektumsetzung endete zum 31.03.2023.

Aufsuchende Stabilisierungsberatung

Während mit der „Kooperativen Beschäftigung und dem „Ideenwettbewerb gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ neue Beschäftigungsperspektiven für Arbeitslose geschaffen wurden, lege die aufsuchende Stabilisierungsberatung einen Fokus auf die nachhaltige Sicherung der neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. An 37 Standorten in Nordrhein-Westfalen wurde damit eine Beratungsstruktur erprobt, die ehemalige Langzeitarbeitslose dabei unterstützen sollte, eventuell auftretenden Probleme nach der Arbeitsaufnahme frühzeitig zu lösen und einem Abbruch bzw. einer Kündigung des neuen Arbeitsverhältnisses entgegenzuwirken. Das Angebot richtete sich in gleichem Maße an Betriebe, die einen Arbeitslosen eingestellt haben. Ein Fokus der Stabilisierungsberatung lag auf der aufsuchenden Arbeit. Hierdurch konnten auch Menschen und Betriebe erreicht werden, die die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nach Aufnahme der Beschäftigung abgebrochen hatten. Damit wurden neue Wege und Konzepte erprobt, um Ansatzpunkte bei Unternehmen und ehemaligen Arbeitslosen für eine Stabilisierung neu aufgenommener Beschäftigungsverhältnisse zu identifizieren. Dabei haben die aufsuchenden Stabilisierungsberater und –beraterinnen auch mit Jobcentern und Arbeitsagenturen zusammengearbeitet, um für das Angebot zu werben sowie Branchen und Arbeitgeber mit hohen Zahlen vorzeitiger Vertragsauflösungen zu identifizieren.

Die Förderung der aufsuchenden Stabilisierungsberatung endete zum 31.03.2023.