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Elektronische Zugänge zum Ministerium

Ansicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Düsseldorfer Fürstenwall

Elektronische Zugänge zum Ministerium

Wenn Sie uns verschlüsselte Nachrichten, De-Mails oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES-Dokumente) senden möchten, finden Sie hier Möglichkeiten, wie Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Dokumente an das Ministerium schicken können.
Neben unserem Kontaktformular können Sie uns auf folgenden Wegen eine Nachricht zukommen lassen. Wir freuen uns über Fragen, Vorschläge, Kritik und Hinweise aller Art. Egal auf welchem Weg und womit Sie sich an uns wenden, Ihre Mitteilungen werden vertraulich behandelt.

Erläuterungen zur Öffnung elektronischer Zugänge für verschlüsselte E-Mails durch die NRW-Landesbehörden

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle(at)mags.sec.nrw.de versenden.

Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des MAGS. Diesen erhalten Sie über folgenden Link:
http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_MAGS.asc.

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das MAGS schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass das MAGS nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Das MAGS eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an das MAGS versandt, so ist zu beachten, dass das MAGS nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente
  • PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom MAGS nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem MAGS übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Gesamtgröße der E-Mail

Die maximal mögliche Größe einer E-Mail inklusive aller Anhänge an das MAGS beträgt insgesamt 10 MByte.

Erläuterungen zur Öffnung elektronischer Zugänge für De-Mail durch die NRW-Landesbehörden

Die Übermittlung von De-Mails an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr an die Adresse poststelle(at)mags-nrw.de-mail.de möglich.

Wenn Sie eine De-Mail an uns senden, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an das MAGS schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Das MAGS eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an das MAGS versandt, so ist zu beachten, dass das MAGS nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente
  • PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom MAGS nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem MAGS übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

3. Schließen des D-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

4. Gesamtgröße der E-Mail

Die maximal mögliche Größe einer E-Mail inklusive aller Anhänge an das MAGS beträgt insgesamt 10 MByte.

Erläuterungen zur Öffnung elektronischer Zugänge für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente durch die NRW-Landesbehörden

Für den formgebundenen Schriftverkehr an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle(at)mags.sec.nrw.de senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an das MAGS schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass das MAGS seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.
 
Das MAGS eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateiformate

Werden Dateien mit QES an das MAGS versandt, so ist zu beachten, dass das MAGS nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:Für Dokumente
  • PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von dem MAGS nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie dem MAGS übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Gesamtgröße der E-Mail

Die maximal mögliche Größe einer E-Mail inklusive aller Anhänge an das MAGS beträgt insgesamt 10 MByte.