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Person die einen Organspendeausweis vor die Kamera hält

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Hilfe für schwerstkranke Menschen - ein Organspendeausweis schafft Klarheit

Organspende hilft schwerstkranken Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. In der Bevölkerung gibt es eine hohe Bereitschaft, nach dem Tod Organe zu spenden.
Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2020 zeigt, dass 82 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen. Allerdings haben mit 44 Prozent immer noch viel zu wenig Menschen ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert.
Gut informierte Menschen und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Organspende sind wesentliche Grundlagen für eine Erhöhung der Organspendebereitschaft. Denn gut informierte Menschen sind eher bereit, sich für die Organspende zu entscheiden. Um potentielle Spenderinnen und Spender zu sensibilisieren, Vorurteile und Ängste abzubauen und sie zu motivieren, einen Organspendeausweis auszufüllen, ist gezielte Aufklärung wichtig.

Dafür wurde die Foto-Wanderausstellung „Leben schenken – Organspende in NRW“ ins Leben gerufen. Die Ausstellung macht auf authentische und eindrucksvolle Weise menschliche Schicksale und Geschichten von Organtransplantierten und ihren Familien, Ärzten und Transplantationsbeauftragten und Familien von Spendern und Betroffenen, die auf eine lebensrettende Organspende warten, sichtbar. Sie ist ein zentrales Element der Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks Organspende NRW e.V. und wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gefördert.

Gemeinsam mit dem Landessportbund NRW e. V. hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bereits vor über 10 Jahren die Initiative Traumpass gegründet, die sich insbesondere an die rund fünf Millionen Mitglieder aller Sportvereine in NRW richtet.

Eine Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende können Sie auf der Website des Landessportbundes NRW e.V. unter der Rubrik Download herunterladen und ausdrucken.
Die seit dem 1. November 2012 geltende Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz zielt darauf ab, durch eine ergebnisoffene Beratung mehr Menschen für eine Organspende zu gewinnen. Daher sind alle Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren, ihnen Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen und sie aufzufordern, eine Entscheidung zu treffen.

Im Transplantationsgesetz ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegen und ab Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Organspende aussprechen können.

Anzahl postmortaler Organspenderinnen und Organspender

  2020 2021 2022
Nordrhein-Westfalen 174 206 169
Deutschland 913 933 869

Anzahl postmortal gespendeter Organe

  2020 2021 2022
Nordrhein-Westfalen 556 601 n.n.
Deutschland 2.941 2.905 2.662

Anzahl der durchgeführten Transplantationen nach postmortaler Organspende

  2020 2021 2022
Nordrhein-Westfalen 742 763 n.n
Deutschland 3.016 2.9.79 2.795

(Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation - DSO / Weitere Informationen Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO))
 
 

Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen, sich eine eigene Meinung dazu bilden und eine Entscheidung treffen. Mit einem Organspendeausweis kann einer Organentnahme nach dem Tod zugestimmt, widersprochen oder die Entscheidung hierüber einer Person des Vertrauens übertragen werden.

Es ist auch möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen oder die Zustimmung für eine Organspende auf bestimmte Organe zu beschränken. Das Ausfüllen eines Organspendeausweises schafft Klarheit und ermöglicht selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Zudem werden Angehörige entlastet, die ansonsten in einer ohnehin sehr schwierigen Situation im Sinne des oder der Verstorbenen entscheiden müssten.
NRW bundesrechtliche Regelungen aus dem Transplantationsgesetz (TPG) umgesetzt bzw. konkretisiert.
 
Die wichtigsten Regelungen im AG TPG sind folgende:
  • § 1 benennt die nach Landesrecht zuständigen Stellen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Themen Organspende, Organentnahme und Organtransplantation.
  • § 4 enthält Regelungen zur Bestellung, organisationsrechtlichen Stellung und Qualifikation der Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern. Transplantationsbeauftragte sind verpflichtet, an einer Schulung entsprechend den Inhalten des Curriculums „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer teilzunehmen. Zudem sind alle drei Jahre nach der erstmals absolvierten Schulung die zur Ausübung der Funktion benötigten Kenntnisse durch Teilnahme an einer achtstündigen Fortbildung zum Thema Organspende zu vertiefen. Mit den Anforderungen soll sichergestellt werden, dass Transplantationsbeauftragte für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. 
  • § 5 regelt die Informations- und Auskunftspflichten der Entnahmekrankenhäuser gegenüber der zuständigen Stelle nach diesem Gesetz sowie die Auskunftspflicht der Krankenhausträger gegenüber dem für Gesundheit zuständigen Ministerium oder dessen Beauftragten. Damit wird dem Erfordernis nach Qualitätssicherung, aktuellen Daten und Transparenz Rechnung getragen.
Um die Organspendebereitschaft weiter zu befördern ist am 1. März 2022 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet weitere Maßnahmen für eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung.

Unter anderem sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig auf die Abgabe einer Erklärung zur Organspende hinweisen und bei Bedarf alle zwei Jahre zum Thema Organspende ergebnisoffen beraten.

Zudem wird es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein bundesweites Online-Register geben, wo Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidungen zur Organspende hinterlegen können. Wann das Online-Register starten wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.