©Bildmontage: MAGS NRW; panthermedia.net / Vladru
Datenbank zu den Pflichtversorgungsgebieten in der Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie
In der Datenbank zu den Pflichtversorgungsgebieten in der Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie sind die räumlich zuständigen Krankenhäuser in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen zu finden, welche eine Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes NRW (PsychKG) gewährleisten.
Wenn ein Mensch sich selbst oder andere gefährdet, kann er zwangsweise in der psychiatrischen, psychosomatischen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden. Welches Krankenhaus verpflichtet ist, diese Patientin oder diesen Patienten aufzunehmen, hängt von dem Ort ab, an dem die Notwendigkeit der zwangsweisen Unterbringung festgestellt wurde. Eine entsprechende Regelung findet sich im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes NRW (PsychKG).
Krankenhäuser können auch Patientinnen und Patienten aufnehmen, die nicht aus ihrem Versorgungsgebiet stammen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Bei sonstigen Fällen einer psychiatrischen Behandlung besteht wie bei jeder somatischen Erkrankung auch grundsätzlich freie Arztwahl.
In der Online-Suche finden Sie die zuständigen Einrichtungen für die psychiatrische und kinder- und jugendpsychiatrische Pflichtversorgung vor Ort. Bitte geben Sie immer den Fachbereich sowie einen Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt in Ihrer Suche an, damit Sie die gewünschte Einrichtung finden.
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