Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalens konzentriert sich auf die arbeitsschutzpolitische Steuerung und die fachliche Ausrichtung der Arbeitsschutzverwaltung. Es sorgt dafür, dass die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung ihr Handeln an den fachpolitischen Zielsetzungen orientieren.
Das Arbeitsministerium als unmittelbare Fachaufsicht
Das Arbeitsministerium hat die unmittelbare Fachaufsicht über die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung. Dabei setzt es Schwerpunkte und gibt die Leitlinien für die Wahrnehmung der Aufgaben vor. Das Ministerium führt die fachpolitische Diskussion mit relevanten Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit und sucht die Kooperation mit wichtigen Partnerinnen und Partnern.
Mitwirken bei gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen
Das Ministerium wirkt bei der Erarbeitung gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen von Europäischer Union, Bund und anderen für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen mit und sichert so die Berücksichtigung nordrhein-westfälischer Interessen bei landesübergreifenden Verfahren. Dabei setzt sich das Ministerium für einen bundeseinheitlichen Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften ein und engagiert sich für ein einfaches und verständliches Regelwerk.
Mitgliedschaft in Gremien und Arbeitsgemeinschaften
Durch die Mitgliedschaft im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und in anderen Bund/Länder-Arbeitsgremien, wie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit, wirkt das Ministerium bei der Abstimmung länderübergreifender einheitlicher Grundsätze des Vollzugs mit. Es vertritt die Interessen Nordrhein-Westfalens bei der strategischen Ausrichtung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und trägt dafür Sorge, dass die Arbeitsschutzverwaltung ihren Beitrag für die gemeinsamen Ziele leistet.
Rechtliche Regelungen Arbeitsschutz
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
- Verordnung zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes und zur Umsetzung der nach §§ 18 und 19 des Arbeitschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (ArbSchVO)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: