
Rechtliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Begründungen
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Begründungen
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, bestmöglich zu verhindern.
im überblick
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