Landesweiter Erfahrungsaustausch der Beratungsstellen Arbeit: Rückblick auf drei Jahre und Weichenstellung für die Zukunft
Am 5. Dezember 2025 trafen sich über 125 Fachkräfte der Beratungsstellen Arbeit (BSA) sowie weitere zentrale Akteurinnen und Akteure der landesweiten Arbeitsmarktpolitik zu einem ganztägigen Erfahrungsaustausch in Düsseldorf. Vertreterinnen und Vertreter der Beratungsstellen, der Regionalagenturen, der freien Wohlfahrtspflege und der landesgeförderten Beratungsprojekte nutzten die von der G.I.B. organisierte Veranstaltung, um gemeinsam die Ergebnisse der vergangenen Förderphase auszuwerten und einen Blick auf die kommenden Jahre zu werfen.
Begrüßung durch Staatssekretär Matthias Heidmeier
Beraterin Michaela Kohls von der G.I.B. führte durch den Austausch, der die Gelegenheit bot, zentrale Entwicklungen der Beratungsarbeit zu reflektieren, Herausforderungen zu diskutieren und sich über erfolgreiche Ansätze aus der Praxis auszutauschen. Staatssekretär Matthias Heidmeier eröffnete die Veranstaltung und ordnete die Arbeit der Beratungsstellen Arbeit in die landesweite Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ein. Er betonte die Bedeutung der BSA als niedrigschwellige Anlaufstelle für Menschen in prekären Beschäftigungs- oder Lebensverhältnissen und hob deren Rolle im Kampf gegen Arbeitsausbeutung hervor: „Für uns sind die Beratungsstellen Arbeit ein unerlässlicher Baustein im Kampf gegen unrechtmäßige und schlechte Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsausbeutung. Sie sind eine wichtige Stütze für Menschen in schwierigen Lebenslagen.“ Gemeinsam gelang es etwa, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Fleischindustrie deutlich zu verbessern. Die Kontrollen des Arbeitsschutzes, die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Kontrollen im Bereich der Unterbringung zeigen jedoch, so Matthias Heidmeier, dass die Missstände in Branchen wie der Zustellindustrie nach wie vor bestehen, mit einer hohen Dunkelziffer von prekär beschäftigten Arbeitskräften. Damit diese Zustände ein Ende haben, kümmert sich die nordrhein-westfälische Landesregierung um die rechtlichen Rahmenbedingungen. Arbeitsschützer sollen verstärkt in Branchen mit einem hohen Risiko für prekäre Beschäftigung gehen, so Matthias Heidmeier. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, in Branchen mit prekären Arbeitsverhältnissen für faire Arbeits- und Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Genau dafür braucht es die Unterstützung der BSA. Damit die betroffenen Menschen vor Ort erfahren, welche Rechte sie als Arbeitnehmende haben und wie sie diese durchsetzen können. Umso glücklicher schätzt er sich, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Beratungsstellen Arbeit ab Januar 2026 für weiter drei Jahre fördert. „Die 25 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds sind bei Ihnen gut investiert.“ So könne das Beratungsnetzwerk im Land noch enger zusammenwachsen und eine durchgehende Beratung der Ratsuchenden gewährleisten.
Fachvortrag von Dr. Nikolai Huke: „Sie haben das Gefühl, dass Rechte für sie de facto nicht gelten“
Dr. Nikolai Huke, Sozialwissenschaftler und Projektleiter des Forschungsprojekts „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“ an der Universität Hamburg, untersucht in dem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt, wie prekäre Lebenslagen die Durchsetzung von Arbeitsrechten erschweren. Im Fokus steht die Frage, warum Menschen in unsicheren Lebenssituationen ihre Rechte oft nicht einfordern und welche Bedingungen dieses Zögern verstärken. Grundlage der Untersuchung sind qualitative Interviews mit Betroffenen, die arbeitsrechtliche Beratung suchen. Eine Ursache für das Zögern der Betroffenen ist, dass sie ihre Rechte nicht kennen oder sie das Gefühl haben, dass Rechte für sie de facto nicht gelten, so Nikolai Huke. Erschwerend kommt hinzu, dass das Recht sehr komplex und sprachlich schwer verständlich ist. Beschäftigte sind außerdem aus finanziellen oder aufenthaltsrechtlichen Gründen häufig auf das bestehende Arbeitsverhältnis angewiesen und fühlen sich zugleich ersetzbar, weshalb sie Konflikte mit ihrem Arbeitgeber scheuen. Hohe Rechtskosten, eingeschränkter Zugang zur Rechtsberatung und Angst vor einer Kündigung oder gar einer Abschiebung hemmen Betroffene, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Vor diesem Hintergrund sieht der Sozialwissenschaftler die Beratungsstellen Arbeit als „Game changer“. Denn sie hören den Betroffenen nicht nur zu, nehmen ihre Erfahrungen ernst und übersetzen juristische Texte ins Alltagssprachliche. Sie kennen darüber hinaus behördliche und juristische Entscheidungsprozesse, können die Aussichten auf einen Rechtserfolg realistisch einschätzen und durch ihre Erfahrung im Umgang mit juristischen Apparaten den Betroffen die Angst vor einer rechtlichen Auseinandersetzung nehmen. Als Handlungsempfehlung gibt Nikolai Huke u.a. mit, die Bekämpfung von Arbeitsrechtsverletzungen zur politischen Priorität zu machen und ein bedarfsdeckendes Netzwerk an Rechtsberatungsstellen auszubauen.
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Podiumsdiskussion: Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen
In einer Podiumsdiskussion kamen Staatssekretär Matthias Heidmeier und Nikolai Huke mit zwei Beraterinnen aus der Praxis – Martina Steffen und Tanya Löber-Kämper von den Beratungsstellen Arbeit in Duisburg und im Ennepe-Ruhr-Kreis – zu Wort.
In der Diskussion wurde deutlich, dass prekäre Beschäftigung dort beginnt, wo Arbeit nicht existenzsichernd ist, keine Rücklagen ermöglicht und Rechte verletzt werden. Der Begriff hat sich über die Jahre gewandelt: von schlecht bezahlter, unsicherer Arbeit mit geringem Sozialschutz hin zu systematischer Arbeitsausbeutung und Rechtsverstößen wie Mindestlohnumgehung, erläuterte Tanya Löber-Kämper. Prekäre Beschäftigung beschränkt sich dabei nicht auf den Niedriglohnsektor, sondern kann auch bei formal rechtmäßigen und gut bezahlten Arbeitsverhältnissen auftreten, etwa durch asymmetrische Machtverhältnisse, ergänzte Nikolai Huke.
Ein zentrales Thema war die Frage, wie prekäre Arbeit sichtbar gemacht werden kann. Dazu gehört, Ratsuchende gezielt auf ihre Arbeitssituation anzusprechen und Arbeitsverträge sowie Lohnabrechnungen zu prüfen. „Das sind die ersten Fragen, die wir neuen Ratsuchenden stellen“, erklärte Martina Steffen. Unterstützt wird die BSA in Duisburg dabei durch Kooperationspartner wie Rechtsanwälte oder das ESF- und landesgeförderte Projekt bei dem Träger „Würde und Gerechtigkeit“.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt der Schwerpunkt der Beratung prekär Beschäftigter, die sich in Arbeitsverhältnissen befinden, welche zur Existenzsicherung nicht ausreichen, bei denen aber ansonsten keine arbeitsrechtlichen Vorgaben von Arbeitgeberseite missachtet werden, meist in der Erläuterung ergänzender, aufstockender Sozialleistungen oder Kinderzuschlag und Wohngeld. Herausfordernd ist dabei, dass Behörden ihre Beratungspflicht nicht immer wahrnehmen. Eine „klare Ansage“ an die Behörden sowie eine weiterführende persönliche Beratung statt bloßer Verweise auf Onlineportale seien daher notwendig, wünscht sich Tanya Löber-Kämper.
Chancen sehen die Beratungsstellen Arbeit in der aufsuchenden und mobilen Beratung im Rahmen des neuen Förderaufrufs: „Wir können ab dem kommenden Jahr in die Quartiere gehen, die Menschen vor Ort erreichen und so neue Fälle gewinnen“, sagte Martina Steffen. Gleichzeitig müsse eine Balance zwischen mobiler Arbeit und festen Beratungszeiten gefunden werden.
Im bundesweiten Vergleich seien die Beratungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt. „Mit den BSA hat man hier ein Modell, mit dem man Lücken geschlossen hat, die in anderen Bundesländern noch offen sind“, lobt Nikolai Huke. Zugleich warnte er davor, sich allein auf das gute Verhalten von Arbeitgebern zu verlassen: „Es ist nicht so, dass alle Arbeitgeber problematisch sind. Es besteht jedoch die Tendenz, dass Interessen von Arbeitgebern den Rechten von Arbeitnehmern zuwiderlaufen können.“ Umso wichtiger sei es, Beschäftigte zu stärken, ihre Rechte einzufordern und asymmetrische Machtverhältnisse abzubauen.
Das Land NRW kann vor allem über eine gut aufgestellte Verwaltung wirken und Behörden sowie Organisationen dafür sensibilisieren, Probleme frühzeitig zu erkennen, so Matthias Heidmeier. Gesetzliche Hebel liegen überwiegend auf Bundesebene. NRW setzt sich hier insbesondere für ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche ein, bislang jedoch ohne Mehrheit. Unabhängig davon engagiert sich das Land aktiv für bessere Regelungen und den Schutz der Beschäftigten in der Paketindustrie, insbesondere mit Blick auf deren Arbeitsbelastung.
Auswertung der Online-Beratungsprotokolle
Lisa Rüge von der G.I.B. präsentierte die aktuelle Auswertung der Beratungsprotokolle des auslaufenden dreijährigen Förderzeitraums. Die Zahlen unterstreichen die Relevanz der Beratungsstellen Arbeit deutlich:
- Über 210.000 Beratungen wurden seit 2023 durchgeführt.
- Der Schwerpunkt prekäre Beschäftigung hat sich zu einem zentralen Bestandteil der Beratung entwickelt.
- Viele Ratsuchende benötigen Unterstützung, um arbeitsrechtliche Ansprüche, Lohnforderungen oder existenzsichernde Leistungen durchzusetzen.
Die Analyse zeigt zudem, wie breit das Spektrum der Anliegen ist – von unrechtmäßigen Kündigungen über fehlende Lohnzahlungen bis hin zu Beratungen zu Qualifizierung oder sozialrechtlichen Fragen.
Workshops und Austauschformate
Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in thematischen Austauschgruppen über Erfahrungen und Best Practices zu vernetzen. Diskutiert wurden u. a.:
- Erfolgreiche Beispiele aus der Beratungspraxis
- Konzepte und Herausforderungen aufsuchender Arbeit
- Regionale Vernetzungsstrukturen
- Möglichkeiten des informellen Erfahrungsaustauschs
Die Diskussionen machten deutlich, dass der Wissensaustausch zwischen den Beratenden ein zentrales Element für die Weiterentwicklung der BSA-Arbeit bleibt.
Ausblick auf die neue Förderphase
In einem Kurzvortrag würdigte Tim Obermeier aus dem MAGS NRW die Arbeit der Beratungsstellen und stellte die geplanten Schwerpunkte der neuen Förderphase ab 2026 vor. Die Beratungsstellen Arbeit verfügen über eine wirksame Struktur, die die betroffenen Menschen direkt erreicht: „Jede zusätzlich finanzierte Beratungskraft führt unmittelbar zu mehr Beratungskontakten und konkreter Hilfe vor Ort.“ Das Land NRW sichert gemeinsam mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) erneut die Finanzierung. Auch in den nächsten drei Jahren werden die Beratungsstellen Arbeit in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten Menschen unterstützen, die sich in prekären oder potenziell ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen befinden. Neben den BSA werden außerdem die Einzelprojekte der Träger „Arbeit und Leben NRW“ und „Würde und Gerechtigkeit“ gefördert. Ziel ist es, den Zugang zur Beratung weiter zu erleichtern und die Qualität und Reichweite der Angebote auszubauen.
In der neuen Förderphase liegt der Fokus klar auf Menschen in prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Um diese Zielgruppe besser zu erreichen, wurden feste Öffnungszeiten aufgegeben und mobile sowie aufsuchende Beratung gestärkt – ergänzt durch Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention und Sensibilisierung. Die neue Förderphase wird weiterhin fachlich von der G.I.B. begleitet.
Die Weichen für die Zukunft sind gestellt
Der landesweite Erfahrungsaustausch 2025 verdeutlichte, wie wichtig die Beratungsstellen Arbeit für den Schutz und die Unterstützung prekär beschäftigter Menschen sind. Die Veranstaltung bot einen umfassenden Rückblick auf drei arbeitsintensive Jahre und lieferte zugleich wertvolle Impulse für die kommende Förderperiode.
Mit dem klaren politischen Bekenntnis des Landes NRW und der erneuten Förderung durch ESF-Mittel bleibt das Netzwerk der Beratungsstellen auch in den kommenden Jahren ein zentraler Baustein für faire Arbeitsbedingungen und soziale Teilhabe in Nordrhein-Westfalen.