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Ausbildungsumlage in der Altenpflege
Anreiz für mehr Ausbildung in Nordrhein-Westfalen
Alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sollen laut entsprechender Verordnung je nach ihrer Größe in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Für die Berechnung zu Grunde gelegt werden die durchschnittlich belegten Pflegeplätze bzw. die von den Pflegdiensten abgerechneten Punkte.
Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet. Dadurch wird ein starker Anreiz für mehr Ausbildung gesetzt. Außerdem wird der von den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beklagte Wettbewerbsnachteil ausgeglichen.