Weitere Ausbildungen
Neben den genannten Berufen besteht zudem in folgenden Gesundheitsfachberufen die Möglichkeit zur Ausbildung.
- Podologe bzw. Podologin
- Medizinisch-Technische(r) Radiologie-Assistentin bzw. Assistenz
- Medizinisch-Technische(r) Laboratoriums-Assistentin bzw. Assistenz
- Medizinisch-Technische(r) Assistentin bzw. Assistenz für Funktionsdiagnostik
- Masseur / in und medizinischer Bademeister bzw. medizinische Bademeisterin
- Pharmazeutisch-Technische(r) Assistentin bzw. Assistenz
- Diätassistentin bzw. Diätassistent
- Orthoptistin bzw. Orthoptist
- Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker
- Hygienekontrolleurin bzw. Hygienekontrolleur
- Desinfektorin bzw. Desinfektor
- Familienpflegerin bzw. Familienpfleger
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Ausländische Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe können als gleichwertig anerkannt werden. Die Berufsanerkennung erfolgt zentral beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Bezirksregierungen zuständig.