Kann ich die staatliche Anerkennung meines Berufsabschlusses in der Anästhesietechnischen oder Operationstechnischen Assistenz beantragen?
Sofern Sie in einer von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG e.V.) anerkannten ATA- und/oder OTA-Schule Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, gilt die von der DKG ausgestellte Urkunde zur „Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung“ im Rahmen des Bestandschutzes als Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem ATA-OTA-Gesetz (§ 69 Absatz 1 Nummer 1) fort. Sie müssen hierzu nichts weiter tun.
In Folge der nunmehr erstmals staatlich reglementierten Ausbildungen können die Absolventinnen und Absolventen der bisherigen Ausbildungen die Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufserlaubnis jedoch auch kostenpflichtig bei der in Nordrhein-Westfalen zuständigen Bezirksregierung beantragen.
Aufgrund des erst zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen ATA-OTA-Gesetzes werden derzeit zunächst die bisherigen ATA und / oder OTA-Schulen von den Bezirksregierungen geprüft und staatlich anerkannt. In einem weiteren Schritt werden die für die ATA-OTA-Schulen örtlich zuständigen Bezirksregierungen die Anträge hinsichtlich der Weitergeltung der Erlaubnisurkunden bearbeiten.
Welche Voraussetzung müssen vorliegen, um die staatliche Erlaubnisurkunde zu beantragen?
Sie haben in einer von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG e.V.) anerkannten ATA- und / oder OTA-Schule Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und verfügen über ein von der DKG ausgestelltes Zertifikat. Darüber hinaus dürfen Sie
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung gibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Berufsausübung nicht ungeeignet ist und
- über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die zur Berufsausübung erforderlich sind.
Um dies nachzuweisen müssen Sie die nachfolgenden Dokumente vollständig bei der zuständigen Bezirksregierung vorlegen:
- Nachweis über die zugrundeliegende Berufsqualifikation nach dem bisherigen Recht (DKG-Zertifikat) – original oder amtlich beglaubigte Kopie – sowie das Datum, an dem die ursprüngliche Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt oder erworben wurde,
- eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Berufsausübung nicht ungeeignet sind und
- ein erweitertes Führungszeugnis, welches den Zeitraum von drei Monaten vor Antragstellung nicht überschreitet.
Wo kann ich die staatliche Erlaubnisurkunde beantragen?
Sie haben in einer von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG e.V.) anerkannten ATA- und / oder OTA-Schule Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und verfügen über ein von der DKG ausgestelltes Zertifikat? Dann können Sie in dem Regierungsbezirk in dem Ihre Schule in Nordrhein-Westfalen liegt, bei der Bezirksregierung eine Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung beantragen. Da das ATA-OTA-Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist und zunächst die bisherigen Schulen die staatliche Anerkennung beantragen, kann die Prüfung Ihres Antrags und die Ausfertigung der Erlaubnisurkunde in den Bezirksregierungen unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Zuständig ist das jeweilige Dezernat 24 der Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster.
Eine Erlaubnisurkunde beantragen können auch diejenigen Personen, die vor Inkrafttreten der ersten Richtlinie zur OTA-Ausbildung der DKG vom 26. Juni 1996 nach dem sogenannten „Mülheimer Konzept“ ab dem Jahr 1990 zur OTA ausgebildet worden sind. Bei den ATA zählen die Personen dazu, die vor der ersten „Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentin-nen/Assistenten“ der DKG vom 20. September 2011 nach den „Normativen Grundlagen zur Ausbildung von Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten“ vom 18. November 2008 ausgebildet worden sind“
Das Antragformular für die Bezirksregierung zum Ausfüllen und zum Ausdrucken finden Sie hier.
Wichtige Hinweise:
- Zur optimalen Bedienbarkeit sollte der Antrag in einem Webbrowser oder mit Adobe Acrobat Reader geöffnet werden. Ich bitte Sie, dies in einem Satz auf Ihrer Seite zu vermerken.
- Die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bekommen Sie bei der zuständigen Bezirksregierung im Rahmen der Antragstellung.
Ich habe ein Zertifikat über meine ATA- und / oder OTA-Ausbildung, welches nicht durch die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.) ausgestellt wurde. Kann ich auch eine staatliche Anerkennung meiner Ausbildung bekommen?
Nein. Falls Sie in einer Schule ausgebildet wurden, die nicht von der DKG geprüft und anerkannt worden ist, ist die staatliche Anerkennung Ihrer Berufsbezeichnung bzw. Ihrer Berufsbezeichnungen nur im Rahmen einer sogenannten Nachprüfung möglich. Inhaltliche Grundlage der Nachprüfung sind die Kompetenzen gemäß Teil 4 Abschnitte 1 bis 4 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV).
Wird die Berufsbezeichnung ohne Erlaubnis geführt, stellt dies gemäß § 70 Absatz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 67 ATA-OTA-Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.