© iStock.com / nito100
Corona-Prämie: Antragsverfahren für Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Bundesland
Das Antragsverfahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden und deren Arbeitgeber ihren Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland haben, erfolgt über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Der Anspruch besteht nur, wenn die Beschäftigten, für die die Prämie geltend gemacht wird, keine Landesprämie aus einem anderen Bundesland erhalten. Die Höhe der Landesaufstockung entspricht der Aufstockung für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.
Die Antragsfrist endete entsprechend der bundesrechtlichen Regelung am 15. November 2020.
Nach erfolgter Auszahlung der Landesaufstockung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen Arbeitgeber die Auszahlung bitte mit folgendem Formular gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
Dieser Nachweis ist unmittelbar nach der Auszahlung und spätestens bis zum 15. Februar 2021 per Mail an pflegebonusnrw [at] mags.nrw.de (pflegebonusnrw[at]mags[dot]nrw[dot]de) zu senden.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: