
Corona-Prämie: Antragsverfahren für Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Bundesland
Der Anspruch besteht nur, wenn die Beschäftigten, für die die Prämie geltend gemacht wird, keine Landesprämie aus einem anderen Bundesland erhalten. Die Höhe der Landesaufstockung entspricht der Aufstockung für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.
Die Antragsfrist endete entsprechend der bundesrechtlichen Regelung am 15. November 2020.
Nach erfolgter Auszahlung der Landesaufstockung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen Arbeitgeber die Auszahlung bitte mit folgendem Formular gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
Dieser Nachweis ist unmittelbar nach der Auszahlung und spätestens bis zum 15. Februar 2021 per Mail an pflegebonusnrw@mags.nrw.de zu senden.