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Aktuelles zu Pflege- und Gesundheitsberufen

Das Wort NEWS mit Bauklötzen dargestellt.

Aktuelles zu Pflege- und Gesundheitsberufen

Umsetzung der Pflegeberufereform und Weiterentwicklung aller Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildungen in der Pflege, aber auch in den weiteren Gesundheitsberufen entwickeln sich stetig weiter. Auf den folgenden Seiten informieren wir über Neuigkeiten aus diesen Berufen.

4. Dezember 2023

Minister Laumann stellt die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2023 vor

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Montag, 4. Dezember 2023, gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Gutachter Prof. Dr. Michael Isfort die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2023 vorgestellt. Der Bericht untersucht den Fachkräftebedarf im Pflege- und Gesundheitsbereich.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung

 

22. September 2023

Budgetverhandlungen für Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgeschlossen

Pauschalbeträge für die Finanzierung der Pflegeausbildung für 2024 und 2025 festgelegt.
Das Gesundheitsministerium und die Verantwortlichen der Pflege haben neue Pauschalbeträge zur Finanzierung der Ausbildungskosten der generalistischen Pflegeausbildung für 2024 und 2025 vereinbart.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung

 

25. November 2022

Ombudsstelle wird zunehmend angefragt: Zweiter Jahresbericht der Ombudsstelle ist erschienen

Die Ombudsstelle für die Pflegeausbildung in NRW ist mittlerweile seit zwei Jahren aktiv.
Als außergerichtliche Stelle soll sie helfen, eine einvernehmliche Lösung bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Trägern der praktischen Ausbildung zu finden.
Dass de Ombudsstelle  zunehmend bekannter wird und immer mehr Auszubildende und auch Träger der praktischen Ausbildung das Beratungs- und Schlichtungsangebot der Ombudsstelle annehmen, zeigt der aktuelle Jahresbericht.
Der Jahresbericht 2021/2022 wurde von den Ombudsfrauen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle erstellt und kann zusammen mit der Auswertung der Beratungskontakte unter folgenden Links eingesehen werden:

Weitere Informationen zur Arbeit der Ombudsstelle erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/ausgleichsfonds_pflegeausbildung/ombudsstelle/index.html


16. November 2022
 

Mit der Reform der Pflegausbildung sind auch neue Qualifizierungsmaßnahmen für zukünftige Auszubildende notwendig, die sie auf die berufliche Pflegeausbildung vorbereiten. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine der Qualifizierungsmaßnahmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesinstitut für Berufsbildung unter: https://www.bibb.de/de/154430.php

 


7. November 2022

Zur Schaffung vergleichbarer Ausbildungsgrundlagen fördert das Land NRW das Projekt „Erarbeitung eines Rahmencurriculums und eines Rahmenausbildungsplans gemäß dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-Gesetz vom 14.12.2019) und der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV vom 04.11.2020) für Nordrhein-Westfalen“ mit einer Projektlaufzeit vom 01. Juli 2021 bis zum 15. Juli 2023.
Das Projekt wird von der „Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH“ in der StädteRegion Aachen (BZPG) koordiniert. Eine wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch den Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP).
  
Die Einladung zur 3. Online-Infoveranstaltung finden Sie hier: Einladung ATA-OTA-Online-Infoveranstaltung am 28.11.2022


13. September 2022

 

Abschlussbericht der Studie „Berufseinmündung und Berufsverbleib in der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V.

Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden auf der Basis von vorliegenden Daten sowie durch Befragungen von Schülerinnen und Schülern, Pflegenden und Trägern von Einrichtungen die Einstiegs-, Bindungs- und Haltefaktoren im Berufsfeld der Pflege in Nordrhein-Westfalen analysiert. Erste Ergebnisse der Studie „Berufseinmündung und Berufsverbleib in der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 28. März 2022 in Düsseldorf vorgestellt. Ein wesentliches Ergebnis ist: Pflegekräfte bleiben deutlich länger in ihrem Beruf tätig, als oftmals vermutet.
 
Weitere Informationen finden Sie im Kurzbericht des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V.
 
Darüber hinaus wurde am 13. September 2022 auch der Abschlussbericht veröffentlicht. Diesen finden sie unter folgendem Link: Studienbericht
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V. unter dem Link: https://www.dip.de/aktuelles/


28. Januar 2022

Nordrhein-Westfalen weitet Unterstützung für Pflegeschulen aus

Minister Laumann: Wichtiger Schritt für die Zukunft der Pflegeausbildung
Unterstützung speziell für Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind: Das sieht eine neue Förderung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor. Auch diese Pflegeschulen können nun eine jährliche Pauschale pro belegtem Ausbildungsplatz beantragen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung

13. Januar 2022

Förderrichtlinie über die pauschale Förderung von Investitionen an Pflegeschulen (InvestPS)
Neue Förderrichtlinie hebt die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft auf

Jährlich stehen 7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung

Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, können nun eine jährliche Pauschale von 189 Euro pro belegtem Ausbildungsplatz erhalten. Im ersten Jahr liegt der Pauschalbetrag bei 567 Euro pro belegten Platz. Förderfähig sind auch die Ausbildungsplätze für die Altenpflegehilfeausbildung bzw. der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung.
Das Geld soll für Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen, Mieten und Anlagegüter verwendet werden. Die Förderung schafft den Ausbildungsträger eine solide Basis, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung sicherzustellen.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Ihre Fragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: Investitionsfoerderung-Pflegeschulen [at] bezreg-muenster.nrw.de (Investitionsfoerderung-Pflegeschulen[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de).

11. Januar 2022

Minister Laumann unterstützt die Pflegeschulen mit dem Projekt INTRO NW bei der neuen generalistischen Pflegeausbildung

Projekt INTRO NW wird durch das Land mit insgesamt 1,1 Millionen Euro finanziert

Nach dem erfolgreichen Start der neuen generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen führt das Land die Unterstützung der landesweit insgesamt 365 Pflegeschulen und 3.079 Praxiseinrichtungen mit dem Projekt INTRO NW fort. Die ersten Workshops für Lehrende im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung des auf drei Jahre angelegten Unterstützungsprojekts starten im Januar 2022.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung

10. Januar 2022

Finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung wird um ein Jahr verlängert

Pflegeschulen und Pflegehochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten für das kommende Jahr zusätzliche Bundesmittel von insgesamt 1,2 Mio. Euro. Damit werden in NRW insgesamt ca. 5,5 Mio. Euro zum Auf- und Ausbau von Kooperationen in der neuen Pflegeausbildung zur Verfügung gestellt. Grund für die Verlängerung und Aufstockung der finanziellen Förderung ist die weiterhin hohe organisatorische Herausforderung bei den Trägern der praktischen Ausbildung bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern zur Sicherstellung aller Praxiseinsätze. Entsprechendes gilt für die Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen zur Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung.

Weitere Informationen


 

21. Dezember 2021

Ombudsstelle leistet wichtige Arbeit: Erster Jahresbericht der Ombudsstelle

Zur Verbesserung der Qualität in der Ausbildung hat das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2020 eine Ombudsstelle bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet.
Als außergerichtliche Stelle soll sie helfen, eine einvernehmliche Lösung bei entstehenden oder entstandenen Konflikten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung in der Pflegeausbildung zu finden.
Minister Laumann hat 2020 Frau Brigitte von Germeten-Ortmann zur Aufnahme ihrer Tätigkeit als erste Ombudsfrau des Landes Nordrhein-Westfalen gratuliert. Mit Frau Dr. Barbara Knigge-Demal konnte eine weitere erfahrene Ombudsfrau gewonnen werden.
Die Ombudsstelle ist nunmehr seit mehr als einem Jahr in Nordrhein-Westfalen tätig und hat jetzt ihren Jahresbericht 2020-2021 veröffentlicht. Der Jahresbericht stellt die Arbeit und Aktivitäten der Ombudsstelle in ihrem ersten Jahr vor.
Den von Frau Brigitte von Germeten-Ortmann und Frau Dr. Barbara Knigge-Demal in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Ombudsstelle erstellten Bericht und die Auswertung der Beratungskontakte finden Sie in der Anlage zum Bericht. Der Bericht kann auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster eingesehen werden:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/ausgleichsfonds_pflegeausbildung/ombudsstelle/index.html

Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Ombudsstelle und deren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

14. Dezember 2021

Handreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Pflegeschule verfügbar

Auf den Internetseiten des BIBB kann die Handreichung ab sofort kostenfrei als Printversion bestellt und online abgerufen werden.
Die Handreichung möchte Lehrende mit einem unterschiedlichen Grad an Berufserfahrung erreichen. In der Handreichung werden die für den schulischen Ausbildungsteil relevanten gesetzlichen Vorgaben aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) adressatengerecht aufbereitet.
Der Link zur Handreichung: https://www.bibb.de/de/139053.php
 

Pflegeausbildung – Standardisierte Module sind online

Alle Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen sind jetzt verfügbar
Die gesamten standardisierten Module mit Begründungsrahmen für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen können ab sofort auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter https://www.bibb.de/module kostenfrei abgerufen werden. Mit der Entwicklung der Module kommt die Fachkommission nach § 53 PflBG ihrem Auftrag nach, Module für die erweiterte Ausbildung nach § 14 PflBG zu entwickeln.

10. November 2021

Minister Laumann: Wir müssen die Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen weiter stärken

Die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2019 zeigt: Immer mehr junge Leute entscheiden sich für Pflege- und Gesundheitsberufe, aber der Bedarf an Fachkräften steigt weiter.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2019 vorgestellt. Ein wesentliches Ergebnis der Landesberichterstattung ist: Immer mehr junge Leute entscheiden sich für Pflege- und Gesundheitsberufe, dennoch ist der Fachkräftemangel weiter gestiegen. Seit Jahren stellt dies alle Beteiligten vor große Herausforderungen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung

 

 

2. November 2021

Nordrhein-Westfalen weitet die Unterstützung für die neue Pflegeausbildung aus

Mit dem im September 2021 gestarteten Projekt „INTRO NW - Implementierung des Pflegeberufegesetzes in Nordrhein-Westfalen qualitativ hochwertig und zukunftssicher gestalten“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Pflegeschulen, Träger der praktischen Ausbildung und Hochschulen bei der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung in den nächsten drei Jahren.
Ziel des Projekts „INTRO NW“ ist es, die fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden von Pflegeschulen, Trägern der praktischen Ausbildung und Hochschulen zu fördern, die Qualität und Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und gleichzeitig die weitere Umsetzung der neuen Pflegeausbildung zu unterstützen.
Durchgeführt wird „INTRO NW“ durch die Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung GmbH (DIP) und die Bielefelder Alters-lnstitut gGmbH.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Kurzpräsentation zum Projekt.
Die Presseinformation zum Projekt steht zum Download bereit.

4. Mai 2021

Wahlrecht nach § 59 Pflegeberufegesetz - Information an die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr

Entsprechend § 59 PflBG haben die Auszubildenden in der neuen Pflegeausbildung vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres ein Wahlrecht hinsichtlich des zu erwerbenden Berufsabschlusses innerhalb der Pflegeausbildung. Umfassende Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Merkblatt .

15. März 2021

Fremdsprachige Flyer "Pflegeausbildung aktuell"

Der Flyer "Pflegeausbildung aktuell" ist jetzt in sieben Sprachen zum Download beim Bundesinstitut für Berufsbildung erhältlich.

Die Handreichung "Pflegeausbildung am Lernort Praxis" ist ab sofort als Preprint verfügbar

Mit der Handreichung für die praktische Ausbildung werden Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie alle weiteren für die praktische Ausbildung Verantwortlichen bei ihrer Arbeit unterstützt. Die Beschreibung der für die praktische Ausbildung relevanten gesetzlichen Grundlagen und die Erläuterung der bundesweit empfehlenden Rahmenausbildungspläne werden ergänzt um Beispiele für die Umsetzung der praktischen Pflegeausbildung in den Einrichtungen. Zusätzlich zur Handreichung stehen Dokumente zum Download bereit, die Sie für die eigene Nutzung anpassen können.
Die Handreichung wird vorläufig als Preprint veröffentlicht, das voraussichtlich im Frühjahr 2021 durch die Druckfassung ersetzt wird. Das Preprint und weitere Dokumente können Sie ab sofort hier herunterladen.

1. Februar 2021

Pflichtfortbildung Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz

Mit Umsetzung des Verfahrens zur Anerkennung von Praxisanleitungen nach dem Pflegeberufegesetz werden vermehrt Fragen zu den geforderten 24 Stunden Pflichtfortbildung der Praxisanleitungen nach § 4 Abs. 3 PflAPrV an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gerichtet. § 4 Absatz 3 PflAPrV bestimmt, dass für die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen ist. Mehr Informationen und den ergänzenden Erlass finden Sie hier.

29. Januar 2021

Hohe Relevanz der hochschulischen Praxisanleitung für eine gelingende Pflegeausbildung

Workshop-Dokumentation jetzt beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) abrufbar.

12. Januar 2021

Praxishandbuch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflegeausbildung erschienen

Im November 2020 ist - mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds - das Praxishandbuch der Kompetenzzentren "Selbstbestimmt Leben NRW" erschienen. Die Möglichkeit zur Bestellung eines Druckexemplars oder zum kostenfreien Download finden Sie hier.

8. Januar 2021

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht

Die Verordnung wurde inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2020 Nr. 58 vom 22.12.2020 veröffentlicht. Informationen zur Ausbildung, die rechtlichen Regelungen sowie den Rahmenlehrplan für die einjährige  generalistische Pflegefachassistenzausbildung finden Sie hier.

9. Dezember 2020

Minister Laumann: Pflegefachassistenzausbildung eröffnet neue Bildungswege in die Pflege

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 8. Dezember 2020 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einjährige Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Baustein für neue Bildungswege in die berufliche Pflege gelegt. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Informationen zur Pflegefachassistenzausbildung finden Sie hier.

27. November 2020

Minister Laumann: Rund 100 Millionen Euro für den Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen
Schwerpunkt der Krankenhaus-Einzelförderung liegt in diesem Jahr auf Ausbildungskapazitäten / 2020: Höchststand an neuen Pflegeschülerinnen und -schülern

Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der diesjährigen Krankenhaus-Einzelförderung Investitionsmaßnahmen zum Aufbau von Ausbildungsplätzen. Insgesamt standen dafür rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

27. Oktober 2020

Informationen zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz

Das hohe Potenzial der beruflichen Weiterbildung zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Pflege soll genutzt werden. Die Informationen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit greifen die aktuellen Fragestellungen bezüglich der Durchführung und Finanzierung von Umschulungen oder von Weiterbildungsmaßnahmen auf. Die Informationen dazu finden Sie hier.

 Die wichtigsten Informationen für die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen auf einen Blick:

Träger der praktischen Ausbildung:

Ausbildungsvergütung:

Die Ausbildungsvergütung wird von der fondsverwaltenden Stelle in voller Höhe an die Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Auszubildenden gezahlt.
Nach § 19 Absatz 1 Satz 1 PflBG hat der Träger der praktischen Ausbildung dem Auszubildenden für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Der Bund hat „Informationen zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz“ veröffentlicht. Danach erhalten Auszubildende immer einen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Ausbildungsvergütung. Eine Kürzung der Ausbildungsvergütung ist im PflBG nicht geregelt. Die Ausbildungsvergütung wird im SGB II mindernd für die SGB II-Leistungen (§ 11 SGB II) und im SGB III mindernd für das Arbeitslosengeld berücksichtigt.

Ausgleichszuweisung an den Träger der praktischen Ausbildung:

Die Ausgleichszuweisung wird in voller Höhe ausgezahlt. Die Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung werden durch das Ausbildungsbudget gedeckt (§ 27 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 29 Absatz 1 PflBG).
 

Pflegeschulen:

Ausgleichzuweisung an die Pflegeschule:

Die §§ 29 Absatz 4 und 34 Absatz 3 PflBG stellen klar, dass die nach anderen Vorschriften aufgebrachten Kosten (z.B. die nach SGB III gewährten Fördermittel) entweder bereits bei der Festsetzung des Ausbildungsbudgets mindernd berücksichtigt (§ 29 Absatz 4 PflBG) oder aber nach deren Festsetzung mit der Ausgleichszuweisung verrechnet werden (§ 34 Absatz 3 PflBG). Dass die Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds nicht vollständig entfallen, wird jeweils durch das Wort „soweit“ eindeutig zum Ausdruck gebracht. Weiterhin wird nach §§ 29 Absatz 4 und 34 Absatz 3 PflBG, jegliche Kostenbelastung der Auszubildenden ausgeschlossen. So können Lehrgangskosten den Auszubildenden nur „soweit“ in Rechnung gestellt werden, wie diese auch durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter dann unmittelbar gegenüber den Pflegeschulen beglichen werden.

23. Oktober 2020

Fördermittel für zusätzliche Schulplätze und notwendige Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen

Die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 250 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von bis zu 7.000 zusätzlichen Schulplätzen. Damit können die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, ab sofort in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung investieren. Dazu wurde eine Förderrichtlinie und ein Förderaufruf veröffentlicht.

22. Oktober 2020

Flyer "Pflegeausbildung aktuell" zum Download

Der Flyer „Pflegeausbildung aktuell“ des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BiBB) zur Kurzinformation von Ausbildungsinteressierten steht ab sofort zur Verfügung. Der Ablauf der Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz und die Zugangsvoraussetzungen werden erläutert. Der Flyer kann beim BiBB kostenfrei heruntergeladen werden. Der Flyer in Papierform kann ab sofort kostenlos über die Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestellt werden.

08. Oktober 2020

Kontinuierliche Aktualisierung der "Fragen und Antworten"

Die Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran. Die Fragen und Antworten zur Umsetzung der Pflegeberufereform werden deshalb kontinuierlich ergänzt.

16. September 2020

Stärkung der Auszubildenden in der praktischen Ausbildung - Ombudsstelle in der Pflegeberufeausbildung

Das neue Pflegeberufegesetz des Bundes hat die Grundlage für eine außergerichtliche Ombudsstelle in der generalistischen Pflegeberufeausbildung geschaffen. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung hat das Land Nordrhein-Westfalen diese Aufgabe der Bezirksregierung Münster übertragen.
 
Seit dem 1. Juli 2020 können sich Auszubildende bei Konflikten, die die Durchführung ihrer praktischen Ausbildung betreffen, an die Ombudsstelle wenden. Weitere Informationen sowie einen Flyer finden Sie hier.

10. September 2020

Minister Laumann: Finanzspritze für die Pflegeausbildung

Die Pflegeschulen und Pflegehochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt vier Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung. Damit können sie die rund 7.000 Ausbildungsträger in Nordrhein-Westfalen (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) dabei unterstützen, geeignete Kooperationspartner für die verschiedenen Praxiseinsätze ihrer Pflegeschülerinnen und -schüler zu finden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Die Förderrichtlinie zu § 54 PflBG finden Sie im Rechtsportal der Landesregierung.
Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie sowie Kontaktadressen der Bezirksregierungen finden Sie hier.

20. Juli 2020

Minister Laumann: „Wir wollen die Position der Auszubildenden in der Pflege stärken“

Die voraussichtlich mehr als 19.000 Auszubildenden, die alleine in diesem Jahr mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen starten, bekommen eine Ombudsstelle, die bei Konflikten zwischen Auszubildenden und den Ausbildungseinrichtungen vermitteln soll. Zur Pressemitteilung und den Kontaktdaten geht es hier.

28. Mai 2020

Landeskabinett schlägt Gesetz zur Sicherstellung einer Ausbildungsvergütung in der neuen generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann plant eine gesetzlich verankerte Ausbildungsvergütung für Auszubildende der zukünftigen einjährigen, staatlich anerkannten generalistischen Pflegefachassistenz. Zur Pressemitteilung vom 19. Mai 2020 geht es hier.
Zu den Informationen zur neuen generalistischen Pflegefachassistenzausbildung geht es hier.

15. Mai 2020

Neue Unterlagen des BiBB: Begleitmaterialien für die Rahmenlehrpläne

Die Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz liefert mit den Begleitmaterialien den für die curriculare Arbeit der Pflegeschulen  notwendigen wissenschaftlichen Begründungsrahmen. Ein weiteres Instrument für die Curriculumentwicklung steht mit der Kompetenzmatrix zur Verfügung. Die Dokumente finden Sie zum Download hier.

05. Mai 2020

Neue Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): „Pflegeausbildung aktuell“

Die Broschüre „Pflegeausbildung aktuell“ wendet sich an alle Ausbildungsinteressierten, erläutert den Ablauf der neuen Pflegeausbildungen, geht auf die Zugangsvoraussetzungen ein und zeigt Karrierewege auf. Die Broschüre für Ausbildungsinteressierte „Pflegeausbildung aktuell“ zum kostenlosen Download finden Sie hier.

12. März 2020

Hochschulische Pflegeausbildung

Die hochschulische Pflegeausbildung wird durch das Pflegeberufegesetz erstmalig regelhaft gesetzlich verankert. Bisher wurde der Pflegestudiengang lediglich ausbildungsbegleitend oder ausbildungsintegriert in Modellstudiengängen angeboten. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

27. Februar 2020

Praxisanleitung

Eine der wesentlichen neuen Regelungen des Pflegeberufegesetzes und der hierzu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung stellt die Praxisanleitung dar. Informationen finden Sie hier.

25. Februar 2020

Entwicklung von Lehrplänen

Nach dem Pflegeberufegesetz sind die Pflegeschulen verpflichtet, schulinterne Lehrpläne zu entwickeln. Hinweise zur Qualitätsbeurteilung und zur Prüfung schulinterner Lehrpläne finden Sie hier.

4. Februar 2020

Erweiterung der Übergangsregelung für die Altenpflegehilfeausbildung und die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz

Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes wurden auch die Zugangsvoraussetzungen zur generalistischen Ausbildung gemäß § 11 Pflegeberufegesetz verändert. Die beiden einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz erfüllen die in § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b) des Pflegeberufegesetzes geregelten Voraussetzungen für den Zugang zu den Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz nicht, da diese noch nicht vollumfänglich den sog. ASMK/ GMK-Eckpunkten entsprechen. Damit die beiden einjährigen Ausbildungen nicht zur Benachteiligung von den Absolventinnen und Absolventen führen, die vor Inkrafttreten der landesrechtlichen Regelungen für eine generalistische Assistenzausbildung, im Jahr 2020 eine Ausbildung in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz begonnen haben, wurde die Übergangsregelung erweitert.

31. Januar 2020

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Auch nach dem 1. Januar 2020 kann ein im Ausland erworbener Abschluss in einem Pflegefachberuf in Nordrhein-Westfalen anerkannt werden. Der Referenzberuf ist dann „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Für einen Übergangszeitraum ist nach § 66a Pflegeberufegesetz die Anerkennung auf Grundlage der Vorschriften des bisherigen Krankenpflegegesetzes und Altenpflegegesetzes grundsätzlich möglich.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen finden Sie hier.

24. Januar 2020

„Generalistische Pflegeausbildung eröffnet nie dagewesene Chancen im Pflegeberuf“

Gesundheitsminister Laumann besucht den ersten generalistischen Pflegekurs in Nordrhein-Westfalen. Zur Pressemitteilung geht es hier.

7. Januar 2020

Pflegeberufegesetz in Kraft getreten

Am 1. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz und damit die generalistische Pflegeausbildung in Kraft getreten.
In der Folge treten das bisherige Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz außer Kraft. Dies bedeutet, dass nunmehr Ausbildungen in der bisherigen Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nicht mehr begonnen werden können.
 Die bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden bis zum staatlichen Examen der Schülerinnen und Schüler, parallel zur neuen generalistischen Ausbildung weitergeführt.

18. Dezember 2019

Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis

Für die praktische Umsetzung der Pflegeausbildung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter Beteiligung der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz den Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis erarbeitet. Damit liegt vor dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 ein wichtiges Instrument für die praktische Umsetzung der neuen Pflegeausbildung vor. Hier können Sie sich das Dokument herunterladen.

17. Dezember 2019

Organisatorische Hinweise

Hinweise im Hinblick auf die Namensänderung von Fachseminaren für Altenpflege im Rahmen der Umsetzung der Pflegeberufereform sowie zur Übertragung von Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung ganz oder teilweise auf eine Pflegeschule finden Sie hier.

30. Oktober 2019

Die Budgetverhandlungen zur Vereinbarung der Pauschalbeträge der bei den Trägern der theoretischen und praktischen Ausbildung anfallenden Kosten in Nordrhein-Westfalen sind abgeschlossen. Die gesetzlich normierten Parteien der Verhandlung verständigten sich auf die Jahresbeträge. Weitere Informationen finden Sie hier.

7. Oktober 2019

Handlungsempfehlungen für Kooperationsverträge

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat konkrete Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen in der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erarbeitet. Die Publikation ist ab sofort verfügbar. Darüber hinaus finden Sie das Print-Dokument zum Download unter Materialien.

16. September 2019

Übergangsregelung verkürzte Ausbildung 

Übergangsregelung für eine verkürzte dreijährige Ausbildung für Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Nordrhein-Westfalen: Absolventinnen und Absolventen, die im Jahr 2019 eine einjährige Ausbildung begonnen haben und diese im Jahr 2020 abschließen, können im Rahmen einer Verkürzung noch nicht in die dreijährige generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz einsteigen, da noch keine fortgeschrittenen Kurse bestehen.

Deshalb erhalten für das Einführungsjahr 2020 der neuen Pflegeausbildung erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Ausbildungen, durch eine Übergangsregelung, die Möglichkeit in die noch laufenden Kurse der Altenpflege (Altenpflegegesetz) und der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) einzusteigen, um die Ausbildung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verkürzen.
Wie bisher entscheiden die Bezirksregierungen auf Antrag über den Verkürzungszeitraum. Selbstverständlich können Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Ausbildungen im Jahr 2020 auch in die dreijährige generalistische Ausbildung einsteigen – dann allerdings ohne Verkürzungsmöglichkeit.

5. September 2019

Schulungsunterlagen "SchulBerEit"

Die Schulungsunterlagen zu den Modulen 2 und 3 des Projektes „SchulBerEit“ finden Sie hier.

6. August 2019

Rahmenpläne neue Pflegeausbildungen

Die Rahmenpläne für die neuen Pflegeausbildungen sind hier online.

2. August 2019

Beratungsangebot des BAFzA

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wurde vom Bundesfamilienministerium beauftragt, stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste, Pflegeschulen und Menschen, die sich für eine Pflegeausbildung interessieren, zu beraten. Weitere Informationen finden Sie hier.  Einen Flyer zum Thema können Sie hier herunterladen.

21. Juni 2019

Die einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bieten für viele Interessentinnen und Interessenten einen optimalen Einstieg in die pflegeberufliche Bildung. Die beiden landesrechtlich geregelten Ausbildungen sollen zu einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung zusammengeführt werden. Informationen dazu finden Sie hier.

2. Mai 2019

Um die Ausbildung landesweit für möglichst viele motivierte und interessierte Bewerberinnen und Bewerber sicher zu stellen, ist es sehr wichtig, kurzfristig geeignete Lehrkräfte zu gewinnen. Mehr Informationen zu den Lehrkräften finden Sie hier.

17. April 2019

Bislang bestehen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Kinder-krankenpflege bzw. der Gesundheits- und Krankenpflege zum Teil unterschiedliche Behördenstrukturen. So werden derzeit die Aufgaben im Bereich der Altenpflegepflegeausbildung von den fünf Bezirksregierungen und in den Ausbildungen der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege von den Gesundheitsämtern in den Kommunen übernommen. In allen Ausbildungen erfolgt die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten über die fünf Bezirksregierungen. Informationen zur Übertragung der Zuständigkeit finden Sie hier.

8. April 2019

Die Informationsseite zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen ist nun auch über eine eigene Internetadresse erreichbar: www.pflegeberufereform.nrw.de

19. Februar 2019

Zur Vorbereitung der Bildungseinrichtungen auf die neue Ausbildung fördert das MAGS das Projekt „Information, Schulung und Beratung der Pflegeschulen zur Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes (PflBG)“. Mit Unterstützung von pflegepädagogischen Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für Pflegeforschung und der Fachhochschule Bielefeld sollen die Bildungseinrichtungen ein gemeinsames Verständnis zum neuen Pflegeberuf und zu den zu erlangenden Kompetenzen entwickeln. Die Schwerpunkte der Schulungsmodule und Kontaktdaten finden Sie hier.