
Aktuelle Nachrichten
Informationen zur Umsetzung der Pflegeberufereform und Weiterentwicklung aller Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen
25. November 2022
Ombudsstelle wird zunehmend angefragt: Zweiter Jahresbericht der Ombudsstelle ist erschienen
Die Ombudsstelle für die Pflegeausbildung in NRW ist mittlerweile seit zwei Jahren aktiv.
Als außergerichtliche Stelle soll sie helfen, eine einvernehmliche Lösung bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Trägern der praktischen Ausbildung zu finden.
Dass de Ombudsstelle zunehmend bekannter wird und immer mehr Auszubildende und auch Träger der praktischen Ausbildung das Beratungs- und Schlichtungsangebot der Ombudsstelle annehmen, zeigt der aktuelle Jahresbericht.
Der Jahresbericht 2021/2022 wurde von den Ombudsfrauen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle erstellt und kann zusammen mit der Auswertung der Beratungskontakte unter folgenden Links eingesehen werden:
Weitere Informationen zur Arbeit der Ombudsstelle erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/ausgleichsfonds_pflegeausbildung/ombudsstelle/index.html
16. November 2022
Mit der Reform der Pflegausbildung sind auch neue Qualifizierungsmaßnahmen für zukünftige Auszubildende notwendig, die sie auf die berufliche Pflegeausbildung vorbereiten. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine der Qualifizierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesinstitut für Berufsbildung unter: https://www.bibb.de/de/154430.php
7. November 2022
Zur Schaffung vergleichbarer Ausbildungsgrundlagen fördert das Land NRW das Projekt „Erarbeitung eines Rahmencurriculums und eines Rahmenausbildungsplans gemäß dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-Gesetz vom 14.12.2019) und der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV vom 04.11.2020) für Nordrhein-Westfalen“ mit einer Projektlaufzeit vom 01. Juli 2021 bis zum 15. Juli 2023.
Das Projekt wird von der „Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH“ in der StädteRegion Aachen (BZPG) koordiniert. Eine wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch den Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP).
Die Einladung zur 3. Online-Infoveranstaltung finden Sie hier: Einladung ATA-OTA-Online-Infoveranstaltung am 28.11.2022
13. September 2022
Abschlussbericht der Studie „Berufseinmündung und Berufsverbleib in der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V.
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden auf der Basis von vorliegenden Daten sowie durch Befragungen von Schülerinnen und Schülern, Pflegenden und Trägern von Einrichtungen die Einstiegs-, Bindungs- und Haltefaktoren im Berufsfeld der Pflege in Nordrhein-Westfalen analysiert. Erste Ergebnisse der Studie „Berufseinmündung und Berufsverbleib in der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 28. März 2022 in Düsseldorf vorgestellt. Ein wesentliches Ergebnis ist: Pflegekräfte bleiben deutlich länger in ihrem Beruf tätig, als oftmals vermutet.
Weitere Informationen finden Sie im Kurzbericht des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V.
Darüber hinaus wurde am 13. September 2022 auch der Abschlussbericht veröffentlicht. Diesen finden sie unter folgendem Link: Studienbericht
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V. unter dem Link: https://www.dip.de/aktuelles/
28. Januar 2022
Nordrhein-Westfalen weitet Unterstützung für Pflegeschulen aus
Minister Laumann: Wichtiger Schritt für die Zukunft der Pflegeausbildung
Unterstützung speziell für Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind: Das sieht eine neue Förderung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor. Auch diese Pflegeschulen können nun eine jährliche Pauschale pro belegtem Ausbildungsplatz beantragen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
13. Januar 2022
Förderrichtlinie über die pauschale Förderung von Investitionen an Pflegeschulen (InvestPS)
Neue Förderrichtlinie hebt die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft auf
Jährlich stehen 7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung
Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, können nun eine jährliche Pauschale von 189 Euro pro belegtem Ausbildungsplatz erhalten. Im ersten Jahr liegt der Pauschalbetrag bei 567 Euro pro belegten Platz. Förderfähig sind auch die Ausbildungsplätze für die Altenpflegehilfeausbildung bzw. der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung.
Das Geld soll für Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen, Mieten und Anlagegüter verwendet werden. Die Förderung schafft den Ausbildungsträger eine solide Basis, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung sicherzustellen.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Ihre Fragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: Investitionsfoerderung-Pflegeschulen@bezreg-muenster.nrw.de.
- Förderrichtlinie InvestPS
- Antrag 1a (für das Jahr 2022)
- Antrag 1 (für die Jahre 2023, 2024)
- Verwendungsnachweis
- Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie
11. Januar 2022
Minister Laumann unterstützt die Pflegeschulen mit dem Projekt INTRO NW bei der neuen generalistischen Pflegeausbildung
Projekt INTRO NW wird durch das Land mit insgesamt 1,1 Millionen Euro finanziert
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
10. Januar 2022
Finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung wird um ein Jahr verlängert
Pflegeschulen und Pflegehochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten für das kommende Jahr zusätzliche Bundesmittel von insgesamt 1,2 Mio. Euro. Damit werden in NRW insgesamt ca. 5,5 Mio. Euro zum Auf- und Ausbau von Kooperationen in der neuen Pflegeausbildung zur Verfügung gestellt. Grund für die Verlängerung und Aufstockung der finanziellen Förderung ist die weiterhin hohe organisatorische Herausforderung bei den Trägern der praktischen Ausbildung bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern zur Sicherstellung aller Praxiseinsätze. Entsprechendes gilt für die Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen zur Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung.
Weitere Informationen