Weitere Fragen und Antworten zu
Mit den folgenden Fragen und Antworten möchte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen den Kinder- und Jugendlichen vor Ort helfen, Ferienfahrten besser planen und organisieren zu können. Dafür beantworten wir im Folgenden die wichtigsten Fragen, die im Rahmen von Kinder- und Jugendfahrten entstehen können.
Wichtig: Die folgfenden Antworten gelten für die Inzidenzstufe 1.
Befindet sich eine Kommune in der neuen Inzidenzstufe 0, entfallen alle Beschränkungen außer eine einmalige Testpflicht zu Beginn der Ferienangebote sowie eine Testpflicht zu Beginn und am Ende von Ferienreisen. Mindestabstände gelten in der Inzidenzstufe 0 grundsätzlich nur noch als Empfehlung.
Auch die Maskenpflichten gelten grundsätzlich nur noch als Empfehlung, solange auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt. Nur im ÖPNV und in Einzelhandelsgeschäften müssen auch im Rahmen von Ferienangeboten weiterhin Masken verpflichtend getragen werden.
Falls dennoch konkrete Rückfragen entstehen sollten, können diese direkt an unser Postfach geschickt werden: coronaverordnung@mags.nrw.de