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Impfzentren: Bis mindestens Mitte Juni nur Zweitimpfungen

Grafik zum Thema Corona-Schutzimpfung

Aufhebung der Priorisierung am 7. Juni: Bis mindestens Mitte Juni nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Laumann betont: Mehr als 8 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen geimpft. Lagerreserven nahezu vollständig aufgelöst

Mit Blick auf die anstehende Aufhebung der Priorisierung bei Coronaimpfungen zum Montag, 7. Juni 2021, weist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen.
2. Juni 2021

Daher werden auch ab dem 7. Juni 2021 zunächst keine Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Impfkontingente für die Erstimpfungen in den Impfzentren sind derzeit ausgeschöpft. Wir haben die Lagerbestände seit April nahezu vollständig aufgelöst. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinen Puffer mehr. Das bedeutet: Der vom Bund zur Verfügung gestellte Impfstoff muss mindestens bis Mitte Juni komplett für die Zweitimpfungen zur Verfügung stehen. Daran ändert auch die Aufhebung der Priorisierung nichts.“

Und weiter: „Sobald wieder ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir auch wieder Termine für Erstimpfungen freigeben. Wir beobachten die Impfzahlen daher jeden Tag sehr genau. Ob wir im Laufe des Junis gezielt bestimmten Personengruppen ein Sonderimpfangebot über die Impfzentren machen können, steht derzeit noch nicht fest.“

Grundsätzlich ist die Impfkampagne ab dem 7. Juni in einem Dreiklang organisiert:

Impfzentren:

Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Impfzentren zuständig und stellt diesen fortlaufend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund beschafft den Impfstoff. Die Länder erhalten im Juni pro Woche vom Bund für Erst- und Zweitimpfungen fortlaufend rund 2,5 Millionen Impfdosen der Firmen BioNTech, AstraZeneca und Moderna und bislang in geringeren Mengen auch Johnson & Johnson.

Nordrhein-Westfalen erhält davon etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Das MAGS geht in den Impfzentren zudem von rund 575.000 Zweitimpfungen in der KW 22, rund 511.000 Zweitimpfungen in der KW 23 und rund 566.000 Zweitimpfungen in der KW 24 aus.

Arztpraxen:

Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Sie können grundsätzlich – je nach Verfügbarkeit - Impfdosen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson direkt über dieses System bestellen.

Ab dem 7. Juni 2021 werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altergruppe zugelassen wurde.

Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch ab dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.

Betriebsärzte:

Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni neu in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Seitens des Landes wird den Betriebsärzten ermöglicht, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen. In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die sodann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden.

Die Durchführung der Impfungen erfolgt in Kooperation zwischen den Impfzentren und den jeweiligen Betriebsärzten. Reguläre Impfungen in den Impfzentren werden dadurch nicht beeinträchtigt. Auf diese Weise wird den Betriebsärzten ermöglicht, trotz fehlender räumlicher und personeller Ressourcen die Impfungen für „ihre“ Betriebe ohne großen Aufwand sicherzustellen. Damit sollen insbesondere kleinere und mittlere Betriebe unterstützt werden.