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Stationäre Versorgung

Bettgalgen und und Infusion in einem Krankenhauszimmer

Krankenhäuser – Eckpfeiler medizinischer Versorgung

Kliniken haben einen zentralen Stellenwert bei der Gesundheitsversorgung

Rund 337 Krankenhäuser stellen in Nordrhein-Westfalen die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Das Land entscheidet über das Angebot der Krankenhäuser und entwickelt dafür Rahmenbedingungen.

In Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen ist es entscheidend, für die Bürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und wohnortnahe stationäre Akutversorgung sicherzustellen. Mit ihrer Investitionsförderung sorgt die Landesregierung dafür, dass hochwertige Behandlungsmöglichkeiten angeboten werden können.

Die Kliniken haben sich in der jüngeren Vergangenheit verstärkt zu Wirtschaftsbetrieben weiterentwickelt, mit klaren Unternehmensstrategien und optimierten Betriebsabläufen. Auch werden die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung zunehmend durchlässiger. Das Land Nordrhein-Westfalen trägt zur Umsetzung dieses Prozesses durch die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung bei.

Ambulante Leistungen von Krankenhäusern

Auch Operationen können im Krankenhaus ambulant durchgeführt werden. Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten durch die Öffnung der Krankenhäuser für besondere ambulante Leistungen die Möglichkeit, eine im Krankenhaus begonnene Behandlung ohne Wechsel des behandelnden Spezialisten fortzusetzen.

Krankenhäuser müssen zur ambulanten Behandlung zugelassen werden. Zuständig dafür sind die Zulassungsausschüsse bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in Krankenhäusern

Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen Patientinenn und Patienten  und Krankenhaus ist die Sicherstellung der Patientenrechte sowie ein systematischer und zielgerichteter Umgang des Krankenhauses mit den Anliegen und Beschwerden der Erkrankten.

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben Handlungsempfehlungen für die Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern erarbeitet:

Übersicht Themen

Bild zeigt ein Maßregelvolzugsareal von oben
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Forensische Psychiatrie in Nordrhein-Westfalen

Strafrechtsbezogene Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten

Die forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) behandelt Menschen, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine rechtswidrige Tat begangen haben und bei denen die Gefahr der Begehung weiterer rechtswidriger Taten zu befürchten ist. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt wird dabei allein oder zusätzlich zu einer Strafe von einem Gericht angeordnet. Die Unter...